Absenzenordnung
Mit dem Eintritt ins ZBA BL verpflichten Sie sich zum regelmässigen Besuch des
Unterrichts sowie der obligatorischen Schulveranstaltungen.
1. Absenzenheft
- Sie tragen das Absenzenheft im Schulbetrieb immer bei sich.
- Sie erstellen die Einträge im Absenzenheft selbständig.
- Eltern und Betriebe (bei Brückenpraktikum) unterschreiben alle Gesuche und Entschuldigungen.
2. Vorhersehbare Absenzen
Als vorhersehbare Absenzen gelten Schnupperlehre, Arztbesuch, Behördentermine, etc.
- bis 2 Tage: Sie stellen vorgängig ein Dispensationsgesuch an Ihre Klassenlehrperson. Dafür nutzen Sie das Absenzenheft.
- mehr als 2 Tage (ohne Schnupperlehren): Sie stellen vorgängig ein Dispensationsgesuch
- an die Stellenleitung Lernende. Sie schreiben dafür einen Brief mit Unterschrift der Eltern.
- Vorlegen: Das bewilligte Dispensationsgesuch zeigen Sie den Fachlehrpersonen vor Ihrer Absenz.
3. Unvorhersehbare Absenzen
Als unvorhersehbare Absenzen gelten z.B. Krankheit, Unfall, etc.
- Meldepflicht: Sie melden sich bei der Klassenlehrperson und der Fachlehrperson ab, bei der Sie die nächste Lektion hätten. Dafür nutzen Sie Teams oder Mail.
- Mehr als 4 Tage krank: Sie müssen der Klassenlehrperson ein Arztzeugnis vorlegen.
- Frist: Sie müssen alle unvorhersehbaren Absenzen innert 2 Wochen bei der Klassenlehrperson entschuldigen. Sie nutzen dafür das Absenzenheft.
4. Verspätungen
Als Verspätung gilt, wenn Sie zum regulären Start der Lektion nach Stundenplan nicht
anwesend sind. Verspätungen von mehr als 30 Minuten gelten als Absenzen.
- Frist: Sie tragen Verspätungen umgehend im Absenzenheft ein und lassen diese sofort von der Fachlehrperson visieren.
5. Vor-/Nacharbeiten
- Holschuld: Sie informieren sich selbständig über vor- bzw. nachzuholenden Unterrichtsstoff.
- Nacharbeiten: Sie müssen den versäumten Unterrichtsstoff schnellstmöglich nacharbeiten.
- Notenarbeiten müssen Sie in der 1. Fachlektion nach der Absenz nachholen.
6. Massnahmen
Das ZBA BL ergreift Massnahmen, wenn sich Absenzen häufen und/oder sich Auffälligkeiten
bei den Absenzen und Verspätungen zeigen.
1. Stufe: Gespräch mit der Klassenlehrperson; Information der Eltern; individuelle
Massnahmen
2. Stufe: Gespräch mit der Klassenlehrperson; Elterngespräch; vereinbaren von individuellen Massnahmen
3. Stufe: Wenn Massnahmen nicht eingehalten werden, kann ein Schulausschluss
erfolgen.
7. Einträge im Zeugnis und Trimesterbericht
- Der Trimesterbericht (Schulisches Profil) weist entschuldigte, unentschuldigte Absenzen und Verspätungen aus.
- Das Zeugnis weist unentschuldigte Absenzen aus. Das Zeugnis enthält einen Vermerk, wenn Sie mehr als 10% der Unterrichtszeit gefehlt haben (vgl. Laufbahnverordnung: SGS 640.21).