Am ZBA BL lernen wir viel, und das nicht nur im Klassenzimmer. Auch Exkursionen, Lager, Sporttage, gemeinsame Mahlzeiten, Musik, Schnupperlehren oder Spezialtage gehören zum Brückenangebot.

Hier finden Sie von A bis Z alles, was das ZBA BL auch noch ausmacht:

Absenzenordnung

Mit dem Eintritt ins ZBA BL verpflichten Sie sich zum regelmässigen Besuch des
Unterrichts sowie der obligatorischen Schulveranstaltungen.

1. Absenzenheft

  • Sie tragen das Absenzenheft im Schulbetrieb immer bei sich.
  • Sie erstellen die Einträge im Absenzenheft selbständig.
  • Eltern und Betriebe (bei Brückenpraktikum) unterschreiben alle Gesuche und Entschuldigungen.

2. Vorhersehbare Absenzen

Als vorhersehbare Absenzen gelten Schnupperlehre, Arztbesuch, Behördentermine, etc.

  • bis 2 Tage: Sie stellen vorgängig ein Dispensationsgesuch an Ihre Klassenlehrperson. Dafür nutzen Sie das Absenzenheft.
  • mehr als 2 Tage (ohne Schnupperlehren): Sie stellen vorgängig ein Dispensationsgesuch
  • an die Stellenleitung Lernende. Sie schreiben dafür einen Brief mit Unterschrift  der Eltern.
  • Vorlegen: Das bewilligte Dispensationsgesuch zeigen Sie den Fachlehrpersonen vor Ihrer Absenz.

3. Unvorhersehbare Absenzen

Als unvorhersehbare Absenzen gelten z.B. Krankheit, Unfall, etc.

  • Meldepflicht: Sie melden sich bei der Klassenlehrperson und der Fachlehrperson ab, bei der Sie die nächste Lektion hätten. Dafür nutzen Sie Teams oder Mail.
  • Mehr als 4 Tage krank: Sie müssen der Klassenlehrperson ein Arztzeugnis vorlegen.
  • Frist: Sie müssen alle unvorhersehbaren Absenzen innert 2 Wochen bei der Klassenlehrperson entschuldigen. Sie nutzen dafür das Absenzenheft.

4. Verspätungen

Als Verspätung gilt, wenn Sie zum regulären Start der Lektion nach Stundenplan nicht
anwesend sind. Verspätungen von mehr als 30 Minuten gelten als Absenzen.

  • Frist: Sie tragen Verspätungen umgehend im Absenzenheft ein und lassen diese sofort von der Fachlehrperson visieren.

5. Vor-/Nacharbeiten

  • Holschuld: Sie informieren sich selbständig über vor- bzw. nachzuholenden Unterrichtsstoff.
  • Nacharbeiten: Sie müssen den versäumten Unterrichtsstoff schnellstmöglich nacharbeiten.
  • Notenarbeiten müssen Sie in der 1. Fachlektion nach der Absenz nachholen.

6. Massnahmen

Das ZBA BL ergreift Massnahmen, wenn sich Absenzen häufen und/oder sich Auffälligkeiten
bei den Absenzen und Verspätungen zeigen.

1. Stufe: Gespräch mit der Klassenlehrperson; Information der Eltern; individuelle
Massnahmen

2. Stufe: Gespräch mit der Klassenlehrperson; Elterngespräch; vereinbaren von individuellen Massnahmen

3. Stufe: Wenn Massnahmen nicht eingehalten werden, kann ein Schulausschluss
erfolgen.

7. Einträge im Zeugnis und Trimesterbericht

  • Der Trimesterbericht (Schulisches Profil) weist entschuldigte, unentschuldigte Absenzen und Verspätungen aus.
  • Das Zeugnis weist unentschuldigte Absenzen aus. Das Zeugnis enthält einen Vermerk, wenn Sie mehr als 10% der Unterrichtszeit gefehlt haben (vgl. Laufbahnverordnung: SGS 640.21).

ZBA BL
Kriegackerstrasse 30
4132 Muttenz

Anreise

Es stehen nur eine begrenzte Anzahl an öffentlichen Parkplätzen zur Verfügung.

Wir empfehlen die Anreise mit dem ÖV.

Das Auditorium befindet sich im Erdgeschoss vom Hauptgebäude wenige Meter vom Haupteingang. Es bietet Platz für maximal 100 Personen (Konzertbestuhlung) und ist mit Multimediatechnik ausgestattet. Anfragen für Reservationen können über zba-raumverwaltung@kvbl.notexisting@nodomain.comch getätigt werden.

Situationsplan

Informationen zur Berufsberatung finden Sie hier.

Kontakt

In der Cafeteria können sich Lernende und Mitarbeitende verpflegen. Sie ist am Montag von 08:30 – 15:00 Uhr und am Dienstag bis Freitag von 08:30 – 15:30 Uhr geöffnet. 

Menüplan

Cafeteria (Mensa Polyfeld)
Kriegackerstrasse 30
4132 Muttenz
061 686 55 41
polyfeld@ryago.notexisting@nodomain.comch

Situationsplan

Der Empfang / Das Sekretariat befindet sich im Hauptgebäude im 1. Obergeschoss.

Kontakt

Notfallkoffer

Diverse Notfallkoffer befinden sich frei zugänglich an folgenden Orten.

Hauptgebäude:

  • Erdgeschoss, im Eingangsbereich
  • 1. Obergeschoss, beim Empfang / Sekretariat
  • 2. Obergeschoss, vor dem Zimmer 202
  • 1. Untergeschoss, vor dem Sanitätszimmer
  • 1. Untergeschoss, vor dem Gestaltenzimmer Nr. 5
  • 5. Untergeschoss, vor den Turnhallen

Pavillon:

  • Erdgeschoss, im Eingangsbereich

Defibrillator

Ein Defibrillator befindet sich im Hauptgebäude im Eingangsbereich im Erdgeschoss.

Fundgegenstände können beim Hausdienst oder im Sekretariat abgegeben und abgeholt werden.

Öffnungszeiten

Das ZBA BL ist werktags von 07:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

Sorgfaltspflicht und Ordnung

Die Lernenden tragen Sorge zu den Unterrichtshilfsmitteln, den Geräten, dem Mobiliar und
der Schulanlage. Für Beschädigungen sind sie schadenersatzpflichtig. In allen Räumen und auf allen Anlagen ist auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Für die Abfallentsorgung sind die Abfalleimer, Papierkörbe, PET-Säcke und Aschenbecher zu benützen.

Anzeigen und Weisungen

Alle Anzeigen sind zu beachten. Den Weisungen der Lehrerschaft und der Hauswarte ist Folge zu leisten.

Essen und Trinken, Mittagsverpflegung

Essen und Trinken sind in der Cafeteria und in den vorgesehenen Aufenthaltsbereichen der Schulhausgänge gestattet, nicht aber in den Arbeitsräumen und Klassenzimmern.

Rauchverbot

Rauchen ist nur in den speziell markierten Raucherzonen erlaubt.

Ton- und Bildaufnahmen

Jegliche Form von Ton-, Foto- und Videoaufnahmen innerhalb des Schulareals oder an externen Schulanlässen, insbesondere auch mit dem Handy, bedürfen der ausdrücklichen Bewilligung durch eine Lehrperson oder durch die Leitung.

Bibliothek, Mediathek

Die Lernenden können nach Absprache mit dem Sekretariat die Mediathek des Gymnasiums
Muttenz benützen.

Parkplätze

Für Velos, Mofas und Motorräder gibt es einen Velounterstand neben dem Gebäude. Die
Parkplätze für Autos sind gebührenpflichtig.

Skateboards

Das Benutzen von Skateboards etc. ist im ganzen Schulhaus verboten.

Turnhallen, roter Sportplatz

Essen, Trinken und Velofahren sind auf dem roten Sportplatz verboten. Für die Benützung
der Turnhallen sind die separaten Hausordnungen zu beachten.

Treppenhaus, Terrasse und Lift

Das innere Treppenhaus (ausser bei Alarm), der Lift und die Terrasse im 1. Stock dürfen
nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Genehmigung durch eine berechtigte Person
benützt werden.

Werbung

Plakate und Werbung im Schulareal bedürfen der Bewilligung durch die Leitung. Es ist
darauf zu achten, dass sie problemlos entfernt werden können.

Wertsachen

Wertsachen sollen immer bei sich getragen werden. Während des Turnunterrichts ist das
Wertsachenkästchen oder eine in der Turnhalle bereitgestellte Schachtel zu benützen. Für
Verluste übernimmt die Schule keine Haftung.

Fundgegenstände

Fundgegenstände können beim Hausdienst oder Sekretariat abgegeben und abgeholt
werden.

Gebäude-Dekorationen

Dekorative Elemente im Schulareal können nach Absprache mit der Leitung und dem
Hauswart angebracht werden.

Massnahmen

Verstösse gegen die Hausordnung und gegen Weisungen der Leitung, der Lehrerschaft
oder des Hausdienstes können mit Massnahmen bis zum Schulausschluss geahndet
werden.

Der Besuch des ZBA BL ist für Lernende des Kantons Basel-Landschaft kostenlos. Eltern oder Lernende kommen für die persönlichen Lehrmittel und Schulmaterialien auf sowie für Lager, Schulreisen, Exkursionen, Eintritte für kulturelle Veranstaltungen u.Ä. Die Schule erhebt ein Materialgeld für Schulmaterialien und Arbeitsunterlagen, die sie teilweise anstelle von persönlichen Lehrmitteln abgibt.

Kostenaufstellung Schulisches Profil

Kostenaufstellung Schulisches Profil 2. Erw. Brückenjahr

Kostenaufstellung Brückenpraktikum / Integratives Brückenpraktikum (INVOL)

Kostenaufstellung Interne Praxis

Kostenaufstellung Integratives Profil

Kostenaufstellung Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sek II (IAV A/B)

Für die Abgabe von IT-Material (z.B. Tablet) wird ein Depot verlangt.

Freivogel Janine - Leiterin Pädagogik
Kaiser Patrick - Leiter Betrieb
Müller Stingelin Simeon - Leiter ZBA BL
Rufer Montserrat - Leiterin Praxis

Kontakt

Informationen zum Lerncoaching finden Sie hier.

Kontakt

Öffnungszeiten Gebäude:

Das ZBA BL ist werktags von 07:00 - 18:00 Uhr geöffnet.

Öffnungszeiten Empfang/Sekretariat:

Telefon: Mo - Fr: 07:30 - 09:30, 10:00 - 11:30 und 13:30 - 16:30 Uhr

Schalter: Mo - Fr: 07:30 - 11:30 und 13:30 - 17:15 Uhr

Schulisches Profil

Grundregel

  • Pro Jahr bei Fächern mit 2 oder 3 Lektionen: Richtwert 5 bis 6 vollzählende Noten, mind. 4 vollzählende Noten.
  • Bis Ende 1. Trimester: Richtwert 2 vollzählende Noten, mind. 1 vollzählende Note.
  • Ein Zeugnis erhält nur, wer bis zum Ende des Schuljahres am ZBA BL bleibt. Frühzeitig Austretende können sich einen Noten-Zwischenstand ausdrucken.

Umgang bei Abweichungen von der Grundregel

  • Notenzeugnis: Wenn die Minimalanzahl nicht erreicht ist und die erbrachten Noten nicht repräsentativ sind, erfolgt eine Absprache mit der Stellenleitung Lernende zum Zeugniseintrag.
  • Verspäteter Eintritt: Im Zeugnis wird das Eintrittsdatum aufgeführt.
  • Bei einem Wechsel des Profils während des ZBA BL oder bei vorzeitigem Austritt wird eine Schulbestätigung ausgestellt.

Dispensationen

Über den Eintrag von Dispensationen im Zeugnis entscheidet die Stellenleitung Lernende.
Der Entscheid wird im Zeugnis vermerkt.

Integratives Profil

Grundregel

  • In Fach Deutsch als Zweitsprache wird das Sprachniveau des Unterrichts (A2-C1) ausgewiesen und angegeben, ob der mündliche und schriftliche Lernstand im ausgewiesenen Semester erreicht/nicht erreicht ist.
  • Im Fach Mathematik wird der Zyklus ausgewiesen und angegeben, ob der Lernstand in diesem Zyklus erreicht/nicht erreicht ist.
  • Zusätzlich wird die Anzahl der besuchten Lektionen für alle Fächer angegeben.
  • Ein Zeugnis erhält nur, wer bis zum Ende des Semesters am ZBA BL bleibt.

Umgang bei Abweichungen von der Grundregel

  • Wenn die erbrachten Leistungen in Deutsch als Zweitsprache und Mathematik nicht repräsentativ sind, erfolgt eine Absprache mit der Stellenleitung Lernende zum Zeugniseintrag.
  • Verspäteter Eintritt: Im Zeugnis wird das Eintrittsdatum aufgeführt.
  • Bei einem Wechsel des Profils während des ZBA BL oder bei vorzeitigem Austritt wird eine Schulbestätigung ausgestellt.

Dispensationen

Über den Eintrag von Dispensationen im Zeugnis entscheidet die Stellenleitung Lernende.
Der Entscheid wird im Zeugnis vermerkt.

(Integratives) Brückenpraktikum

Grundregel

  • Pro Semester Mind. Anzahl Wochenlektionen + 1 (vollzählende Noten)
  • Ein Zeugnis erhält nur, wer bis am Ende des Semesters am ZBA BL bleibt.

Umgang bei Abweichungen von der Grundregel

  • Semesterzeugnis: Wenn die Minimalanzahl nicht erreicht ist und die erbrachten Noten nicht repräsentativ sind, erfolgt eine Absprache mit der Stellenleitung Lernende zum Zeugniseintrag.
  • Verspäteter Eintritt: Im Zeugnis wird das Eintrittsdatum aufgeführt.
  • Bei einem Wechsel des Profils während des ZBA BL oder bei vorzeitigem Austritt wird eine Schulbestätigung ausgestellt.

Dispensationen

Über den Eintrag von Dispensationen im Zeugnis entscheidet die Stellenleitung Lernende. Der Entscheid wird im Zeugnis vermerkt.

Für Velos, Mofas und Motorräder gibt es einen Velounterstand neben dem Gebäude. Unmittelbar beim ZBA BL sind keine öffentlichen Parkplätze vorhanden. Öffentliche Parkmöglichkeiten stehen jedoch im Quartier zur Verfügung.

Wir empfehlen die Anreise mit dem ÖV.

Neben dem Hauptgebäude steht eine Raucher-/Vape-Zone zur Verfügung. Auf dem restlichen Areal herrscht Rauchverbot.

Persönlichkeitsrechte

Lehrkräfte, Schulpersonal und Schulbehörden sind verpflichtet, in den Lernenden die
Mitmenschen und heranwachsenden Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu achten.
Lernende, Lehrerinnen und Lehrer, sowie alle anderen Angestellten des ZBA BL, und ihre
Familien, haben Anspruch auf Achtung der Privatsphäre.
Die Schule geht grundsätzlich davon aus, es bei den Lernenden mit jungen Erwachsenen
zu tun zu haben. Lehrpersonal, Leitung, Schulbehörden und die Eltern sind zur
gegenseitigen Information verpflichtet.

Information an die Eltern

Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulbehörden sind verpflichtet, die Eltern und die
Lernenden über wesentliche Schulangelegenheiten zu informieren. Sollten volljährige
Lernende keine Information der Eltern wünschen, so ist dies dem Sekretariat und dem
Kernteam schriftlich mitzuteilen.

Information der Schule durch die Eltern

Die Eltern sind verpflichtet, auffällige Vorkommnisse und Entwicklungen (auch in der
Schule) rechtzeitig bekannt zu geben. Über Angelegenheiten, die für Lehrerschaft und
Schulbehörden wichtig sind, namentlich über die Gesundheit der Lernenden und familiäre
Verhältnisse, soweit sie für die Situation der Lernenden von Bedeutung sind, ist die Schule
zu orientieren.

Unterrichtsbesuch

Die Eltern haben das Recht, nach Absprache mit dem Lehrer oder der Lehrerin den
Unterricht ihrer Kinder zu besuchen.

Eltern und Elternorganisationen

Eltern und Elternorganisationen können bei den Aufgaben der Schule beratend mitwirken.
Eltern der Lernenden einer Klasse können der Leitung Anträge einreichen und die
Durchführung von Elternabenden verlangen. Ein Elternabend muss durchgeführt werden,
wenn mindestens ein Drittel der Eltern dies verlangt.

Beschwerderecht

Können Streitigkeiten nicht im Gespräch mit Fach- und Klassenlehrpersonen bereinigt
werden, ist die Leitung erste Beschwerdeinstanz. Der weitere Beschwerdeweg erfolgt
gemäss dem entsprechenden Rechtsweg der Schulen kvBL.
Beschwerden gegen Zeugnisnoten sind gemäss Rechtsmittelbelehrung möglich, sofern sie
im Gespräch mit der Lehrerschaft oder der Leitung nicht bereinigt werden können.

Kosten

Der Besuch eines Angebots des ZBA BL ist für die Lernenden im Kanton Basel-Landschaft unentgeltlich. Eltern oder Lernende tragen die Kosten für die persönlichen
Lehrmittel und Schulmaterialien sowie für Lager, Schulreisen, Exkursionen, Eintritte für
den obligatorisch erklärten Besuch von kulturellen Veranstaltungen u.Ä. Die Schule erhebt
ein Materialgeld für von ihr abgegebene Schulmaterialien und Arbeitsunterlagen, welche in
gewissen Bereichen die Anschaffung von persönlichen Lehrmitteln unnötig machen.
Genauere Angaben über die Kosten und Beiträge (evtl. Stipendien) finden Sie auf dem
Blatt Kostenaufstellung.

Kinder- bzw. Ausbildungszulagen

Die Schulbestätigung für die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen zur Einreichung an die
Familienausgleichskassen wird in der ersten Schulwoche verteilt. Sie gilt rückwirkend.

Rechte

Die Lernenden haben das Recht, von der Lehrerschaft und von der Leitung in schulischen
Sachfragen sowie in persönlichen Anliegen und Problemen angehört zu werden
(Anhörrecht).
Sie haben das Recht, Vorschläge zu machen und Beschwerden vorzubringen.
Sie haben das Recht, über Entscheide, die sie persönlich betreffen, informiert zu werden.
Sie haben Anspruch auf Begründung und Rechtsmittelbelehrung.

Die Lernenden können ihr Mitspracherecht wie folgt wahrnehmen:

  • im Konvent der Lernenden
  • in der Klassenstunde
  • durch die Klassensprecherin oder den Klassensprecher
  • in der Konferenz der Klassensprecherinnen und Klassensprecher

Die Mitsprache der Schülerschaft ist auf folgenden Gebieten ausgeschlossen:

  • Notengebung, Promotion und Remotion
  • Angelegenheiten, in denen die Privatsphäre einer Einzelperson tangiert wird
  • Anstellung von Lehrpersonen, Mitgliedern der Leitung und weiteren Mitarbeitenden.

Pflichten

Mit Eintritt in die Schule anerkennen die Lernenden das Obligatorium des Unterrichts
gemäss Lehrplan.
Sie verpflichten sich zum regelmässigen Besuch des Unterrichts
gemäss Stundenplan sowie der obligatorisch erklärten Schulveranstaltungen. Die
Lernenden tragen nach ihren Fähigkeiten zur Erreichung der Lernziele bei. Sie fördern
durch ihr Verhalten das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft.
Sie beachten Anzeigen und Mitteilungen und befolgen die Anordnungen der Leitung, der
Lehrerschaft und der Hauswarte.
Wenn die Lernenden ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können Massnahmen bis
hin zum Schulausschluss ergriffen werden.

schulNetz (sN)

Die Noten und Absenzen werden elektronisch in unserem schulNetz erfasst. Als Lernende
haben Sie die Pflicht, sich regelmässig passwortgeschützt ins System einzuloggen, um sich
zu informieren. Sie werden in der ersten Schulwoche genauer über die Möglichkeiten und
die Handhabung instruiert.
Im sN finden Sie die «allgemeine Schulinformationen» welche Ihnen Auskunft über Promotions-,
Übertritts- und Rekursfragen sowie organisatorische Informationen liefert.

Besuch von Freifächern und Freikursen

Wer sich für ein Freifach oder einen Freikurs anmeldet, ist zum Besuch des betreffenden
Freifaches oder Freikurses für ein ganzes Semester oder Schuljahr verpflichtet.
Abmeldungen können nur beim Vorliegen von besonderen Gründen und auf schriftliches
Gesuch hin von der Leitung bewilligt werden.

Adressen

Adressänderungen sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Lernende, die nicht bei
ihren Eltern wohnen, melden sowohl ihre eigene Wohnadresse als auch diejenige der
Eltern, resp. der Erziehungsverantwortlichen.

Austritt

Beabsichtigen Sie aus der Schule auszutreten, so ist dies der Leitung zum
frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich anzuzeigen.

Es stehen eine begrenzte Anzahl an Schliessfächern für Unterrichtsmaterial gegen ein Depot zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Sekretariat.

Informationen zur Sozialberatung finden Sie hier.

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