Integratives Profil Das Integrative Profil richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die erst seit Kurzem in der Schweiz leben und noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben. Sie besuchen den Unterricht in Muttenz an fünf Tagen pro Woche. Der Fokus liegt auf den Fächern Deutsch und Mathematik. In der Schweiz ankommen Wer in der Schweiz Fuss fassen will, muss wissen, wie das Arbeitsleben und der Alltag funktionieren. Im Integrativen Profil setzen sich die Lernenden mit dem Schul- und Ausbildungssystem der Schweiz sowie mit den Gepflogenheiten der Arbeitswelt auseinander. So kann der Einstieg in eine Berufsausbildung gelingen. Und damit können die jungen Menschen auch an der Gesellschaft teilhaben und sich einbringen. Ganzheitliche Förderung Sicherheit und Orientierung: Die jungen Menschen im Integrativen Profil haben durch ihre Migration meist eine Zeit der Orientierungslosigkeit hinter sich. In dieser Situation ist das ZBA ein Ort der Sicherheit und Konstanz. Hier können die Lernenden zur Ruhe kommen und Vertrauen gewinnen. Kompetenzen erkennen und fördern: Die Lernenden können einiges! Viele sprechen mehrere Sprachen und haben auf der Flucht oder in ihrer Heimat bereits gearbeitet. Wir erkennen sie und versuchen, sie in den weiteren Werdegang der Jugendlichen einzubauen. Wir bauen auf ihren Stärken auf. Handlungsfähigkeit und Selbständigkeit fördern: Unser Unterricht lässt die Lernenden Situationen üben, die für sie relevant sind. Auch die Themen im Unterricht knüpfen an ihrer Lebenswelt an. So stärken wir ihre Selbständigkeit und ihr Selbstvertrauen. Voraussetzung Voraussetzung für das Integrative Profil ist ein zertifiziertes Deutschniveau von mindestens A2. Der Unterricht am ZBA BL Folgende Fächer gehören im Integrativen Profil zum Programm: Deutsch als Zweitsprache (DaZ, 6 Lektionen) Mathematik (3 Lektionen) Turnen und Sport (2 Lektionen) Informatik (2 Lektionen) Musik (1 Lektion) Naturwissenschaften (2 Lektionen) Gestalten (2 Lektionen) Werken Holz Metall (3 Lektionen) Berufsvorbereitungsblock (5 Lektionen) Englisch, Französisch und Band können als Freifächer besucht werden. Die Lernenden bereiten sich auf Telc-Prüfungen in Deutsch vor (B1 und höher). Vorbereitung auf die Anschlusslösung In der Regel treten die Lernenden im Anschluss an das Integrative Profil in eine EBA- oder EFZ-Lehre ein. Auch ein Übertritt in die Integrationsvorlehre INVOL (Integratives Brückenpraktikum) ist möglich. Kostenaufstellung Integratives Profil Schulisches Profil Kombiniertes Profil Integrationsangebot zur Vorbereitung auf Sek II (IAV Sek II A/B) ... |
Schulisches Profil Das Schulische Profil bedeutet Unterricht von Montag bis Freitag am ZBA BL in Muttenz. Die Lernenden schliessen schulische Lücken und gehen wichtige Schritte auf ihrem Weg zum passenden Beruf. Einteilung in Leistungsniveaus Der Unterricht am ZBA BL baut auf dem Abschlussniveau der Leistungszüge A und E der Sekundarschule BL auf, vertieft und führt diese in den Leistungsniveaus A+ und E+ weiter. Entscheidend für die Einteilung in die Leistungsniveaus sind die Noten aus beiden Zeugnissen der 3. Klasse der Sekundarschule. Leistungsniveau A+ Jugendliche aus dem Leistungszug A der Sekundarschule Jugendliche aus dem Leistungszug E der Sekundarschule, deren Notenschnitt kleiner als 4.0 ist. Leistungsniveau E+ Jugendliche aus dem Leistungszug E der Sekundarschule Jugendliche aus dem Leistungszug A der Sekundarschule, deren Notenschnitt grösser als 5.0 ist. Aufteilung in Trimester Das Schuljahr am ZBA BL wird in drei Trimester eingeteilt. Am Ende jedes Trimesters erhalten die Lernenden einen Bericht, der den Entwicklungsstand dokumentiert und als Basis für die weitere Förderung dient. Die Berichte gehen auch auf die persönliche Entwicklung der Lernenden ein. Zeugnis Am Ende des Schuljahres erhalten die Lernenden ein Abschlusszeugnis mit Noten in allen Fächern. Während des Brückenjahrs können alle Lernenden im Schulnetz selbständig einen Zwischenstand erstellen, der den aktuellen Leistungsstand dokumentiert. Dieses Dokument kann Bewerbungen beigelegt werden. Erste Schritte in der Berufsfindung: die Spezialisierungen... ermöglichen die Auseinandersetzung mit persönlichen Interessen. ermöglichen praktische und theoretische Einblicke in Berufsfelder. schulen fachliche und überfachliche Kompetenzen mit Bezug zum Berufsfeld. unterstützen den Berufsfindungsprozess. Das ZBA BL führt vier Spezialisierungen: Technik – Elektronik – Informatik (TEI) Handwerk – Gestalten (HG) Soziales – Gesundheit (SG) Administration – Organisation (AO) Berufsfindung Suche nach einer Anschlusslösung Die Lernenden befassen sich während des Jahres am ZBA BL intensiv damit, einen passenden Beruf zu finden. Dafür gibt es den wöchentlichen Berufsvorbereitungsblock. Zudem nehmen die Lernenden an Bewerbungstrainings und Betriebsbesichtigungen teil. Unterstützung erhalten sie von Lehrpersonen und Berufsberatenden. Vorbereitung auf die Anschlusslösung Sobald die Lernenden eine Lehrstelle oder eine andere Anschlusslösung gefunden haben, können sie sich auf ihren weiteren Weg nach dem Brückenjahr vorbereiten. Unterricht Folgende Fächer gehören zum Brückenjahr am ZBA BL Kernfächer: Deutsch Mathematik Englisch Gesellschaft, Wirtschaft, Recht Turnen und Sport Computeranwendung Ergänzungsfächer: Gestalten oder Naturwissenschaften Freifächer und Kurse: Französisch Musik Förder- und Stützkurse weitere Kurse (z.B. Schulband) Kostenaufstellung Schulisches Profil Kombiniertes Profil Integratives Profil Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sek II (IAV Sek II A/B) ... |
ZBA von A bis Z Am ZBA BL lernen wir viel, und das nicht nur im Klassenzimmer. Auch Exkursionen, Lager, Sporttage, gemeinsame Mahlzeiten, Musik, Schnupperlehren oder Spezialtage gehören zum Brückenangebot. Hier finden Sie von A bis Z alles, was das ZBA BL auch noch ausmacht: Absenzen Absenzenordnung Mit dem Eintritt ins ZBA BL verpflichten Sie sich zum regelmässigen Besuch des Unterrichts sowie der obligatorischen Schulveranstaltungen. 1. Absenzenheft Sie tragen das Absenzenheft im Schulbetrieb immer bei sich. Sie erstellen die Einträge im Absenzenheft selbständig. Eltern und Betriebe (bei Brückenpraktikum) unterschreiben alle Gesuche und Entschuldigungen. 2. Vorhersehbare Absenzen Als vorhersehbare Absenzen gelten Schnupperlehre, Arztbesuch, Behördentermine, etc. bis 2 Tage: Sie stellen vorgängig ein Dispensationsgesuch an Ihre Klassenlehrperson. Dafür nutzen Sie das Absenzenheft. mehr als 2 Tage (ohne Schnupperlehren): Sie stellen vorgängig ein Dispensationsgesuch an die Stellenleitung Lernende. Sie schreiben dafür einen Brief mit Unterschrift der Eltern. Vorlegen: Das bewilligte Dispensationsgesuch zeigen Sie den Fachlehrpersonen vor Ihrer Absenz. 3. Unvorhersehbare Absenzen Als unvorhersehbare Absenzen gelten z.B. Krankheit, Unfall, etc. Meldepflicht: Sie melden sich bei der Klassenlehrperson und der Fachlehrperson ab, bei der Sie die nächste Lektion hätten. Dafür nutzen Sie Teams oder Mail. Mehr als 4 Tage krank: Sie müssen der Klassenlehrperson ein Arztzeugnis vorlegen. Frist: Sie müssen alle unvorhersehbaren Absenzen innert 2 Wochen bei der Klassenlehrperson entschuldigen. Sie nutzen dafür das Absenzenheft. 4. Verspätungen Als Verspätung gilt, wenn Sie zum regulären Start der Lektion nach Stundenplan nicht anwesend sind. Verspätungen von mehr als 30 Minuten gelten als Absenzen. Frist: Sie tragen Verspätungen umgehend im Absenzenheft ein und lassen diese sofort von der Fachlehrperson visieren. 5. Vor-/Nacharbeiten Holschuld: Sie informieren sich selbständig über vor- bzw. nachzuholenden Unterrichtsstoff. Nacharbeiten: Sie müssen den versäumten Unterrichtsstoff schnellstmöglich nacharbeiten. Notenarbeiten müssen Sie in der 1. Fachlektion nach der Absenz nachholen. 6. Massnahmen Das ZBA BL ergreift Massnahmen, wenn sich Absenzen häufen und/oder sich Auffälligkeiten bei den Absenzen und Verspätungen zeigen. 1. Stufe: Gespräch mit der Klassenlehrperson; Information der Eltern; individuelle Massnahmen 2. Stufe: Gespräch mit der Klassenlehrperson; Elterngespräch; vereinbaren von individuellen Massnahmen 3. Stufe: Wenn Massnahmen nicht eingehalten werden, kann ein Schulausschluss erfolgen. 7. Einträge im Zeugnis und Trimesterbericht Der Trimesterbericht (Schulisches Profil) weist entschuldigte, unentschuldigte Absenzen und Verspätungen aus. Das Zeugnis weist unentschuldigte Absenzen aus. Das Zeugnis enthält einen Vermerk, wenn Sie mehr als 10% der Unterrichtszeit gefehlt haben (vgl. Laufbahnverordnung: SGS 640.21). Anreise ZBA BL Kriegackerstrasse 30 4132 Muttenz Anreise Es stehen nur eine begrenzte Anzahl an öffentlichen Parkplätzen zur Verfügung. Wir empfehlen die Anreise mit dem ÖV. Auditorium Das Auditorium befindet sich im Erdgeschoss vom Hauptgebäude wenige Meter vom Haupteingang. Es bietet Platz für maximal 100 Personen (Konzertbestuhlung) und ist mit Multimediatechnik ausgestattet. Anfragen für Reservationen können über zba-raumverwaltung@kvbl.ch getätigt werden. Situationsplan Berufsberatung Informationen zur Berufsberatung finden Sie hier. Kontakt Cafeteria In der Cafeteria können sich Lernende und Mitarbeitende verpflegen. Sie ist am Montag von 08:30 – 15:00 Uhr und am Dienstag bis Freitag von 08:30 – 15:30 Uhr geöffnet. Menüplan Cafeteria (Mensa Polyfeld) Kriegackerstrasse 30 4132 Muttenz 061 686 55 41 polyfeld@ryago.ch Situationsplan Empfang / Sekretariat Der Empfang / Das Sekretariat befindet sich im Hauptgebäude im 1. Obergeschoss. Kontakt Erste Hilfe Notfallkoffer Diverse Notfallkoffer befinden sich frei zugänglich an folgenden Orten. Hauptgebäude: Erdgeschoss, im Eingangsbereich 1. Obergeschoss, beim Empfang / Sekretariat 2. Obergeschoss, vor dem Zimmer 202 1. Untergeschoss, vor dem Sanitätszimmer 1. Untergeschoss, vor dem Gestaltenzimmer Nr. 5 5. Untergeschoss, vor den Turnhallen Pavillon: Erdgeschoss, im Eingangsbereich Defibrillator Ein Defibrillator befindet sich im Hauptgebäude im Eingangsbereich im Erdgeschoss. Fundsachen Fundsachen Fundgegenstände können beim Hausdienst oder im Sekretariat abgegeben und abgeholt werden. Hausordnung Öffnungszeiten Das ZBA BL ist werktags von 07:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Sorgfaltspflicht und Ordnung Die Lernenden tragen Sorge zu den Unterrichtshilfsmitteln, den Geräten, dem Mobiliar und der Schulanlage. Für Beschädigungen sind sie schadenersatzpflichtig. In allen Räumen und auf allen Anlagen ist auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Für die Abfallentsorgung sind die Abfalleimer, Papierkörbe, PET-Säcke und Aschenbecher zu benützen. Anzeigen und Weisungen Alle Anzeigen sind zu beachten. Den Weisungen der Lehrerschaft und der Hauswarte ist Folge zu leisten. Essen und Trinken, Mittagsverpflegung Essen und Trinken sind in der Cafeteria und in den vorgesehenen Aufenthaltsbereichen der Schulhausgänge gestattet, nicht aber in den Arbeitsräumen und Klassenzimmern. Rauchverbot Rauchen ist nur in den speziell markierten Raucherzonen erlaubt. Ton- und Bildaufnahmen Jegliche Form von Ton-, Foto- und Videoaufnahmen innerhalb des Schulareals oder an externen Schulanlässen, insbesondere auch mit dem Handy, bedürfen der ausdrücklichen Bewilligung durch eine Lehrperson oder durch die Leitung. Bibliothek, Mediathek Die Lernenden können nach Absprache mit dem Sekretariat die Mediathek des Gymnasiums Muttenz benützen. Parkplätze Für Velos, Mofas und Motorräder gibt es einen Velounterstand neben dem Gebäude. Die Parkplätze für Autos sind gebührenpflichtig. Skateboards Das Benutzen von Skateboards etc. ist im ganzen Schulhaus verboten. Turnhallen, roter Sportplatz Essen, Trinken und Velofahren sind auf dem roten Sportplatz verboten. Für die Benützung der Turnhallen sind die separaten Hausordnungen zu beachten. Treppenhaus, Terrasse und Lift Das innere Treppenhaus (ausser bei Alarm), der Lift und die Terrasse im 1. Stock dürfen nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Genehmigung durch eine berechtigte Person benützt werden. Werbung Plakate und Werbung im Schulareal bedürfen der Bewilligung durch die Leitung. Es ist darauf zu achten, dass sie problemlos entfernt werden können. Wertsachen Wertsachen sollen immer bei sich getragen werden. Während des Turnunterrichts ist das Wertsachenkästchen oder eine in der Turnhalle bereitgestellte Schachtel zu benützen. Für Verluste übernimmt die Schule keine Haftung. Fundgegenstände Fundgegenstände können beim Hausdienst oder Sekretariat abgegeben und abgeholt werden. Gebäude-Dekorationen Dekorative Elemente im Schulareal können nach Absprache mit der Leitung und dem Hauswart angebracht werden. Massnahmen Verstösse gegen die Hausordnung und gegen Weisungen der Leitung, der Lehrerschaft oder des Hausdienstes können mit Massnahmen bis zum Schulausschluss geahndet werden. Kosten Der Besuch des ZBA BL ist für Lernende des Kantons Basel-Landschaft kostenlos. Eltern oder Lernende kommen für die persönlichen Lehrmittel und Schulmaterialien auf sowie für Lager, Schulreisen, Exkursionen, Eintritte für kulturelle Veranstaltungen u.Ä. Die Schule erhebt ein Materialgeld für Schulmaterialien und Arbeitsunterlagen, die sie teilweise anstelle von persönlichen Lehrmitteln abgibt. Kostenaufstellung Schulisches Profil Kostenaufstellung Brückenpraktikum / Integratives Brückenpraktikum (INVOL) Kostenaufstellung Interne Praxis Kostenaufstellung Integratives Profil Kostenaufstellung Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sek II (IAV Sek II A/B) Leitbild Das Leitbild gibt Auskunft über unsere Werte und Arbeitsweise. Leitung Leitung Freivogel Janine - Leiterin Pädagogik Kaiser Patrick - Leiter Betrieb Müller Stingelin Simeon - Leiter ZBA BL Rufer Montserrat - Leiterin Praxis Kontakt Lerncoaching Informationen zum Lerncoaching finden Sie hier. Kontakt Lernfokus Informationen zum Lernfokus finden Sie hier. Kontakt Öffnungszeiten Öffnungszeiten Gebäude: Das ZBA BL ist werktags von 07:00 - 18:00 Uhr geöffnet. Öffnungszeiten Empfang/Sekretariat: Schalter- & Telefonzeiten: Mo - Fr: 07:30 - 11:30 / 13:30 - 16:30 Uhr Noten- und Zeugnisregelung Schulisches Profil Grundregel Pro Jahr bei Fächern mit 2 oder 3 Lektionen: Richtwert 5 bis 6 vollzählende Noten, mind. 4 vollzählende Noten. Bis Ende 1. Trimester: Richtwert 2 vollzählende Noten, mind. 1 vollzählende Note. Ein Zeugnis erhält nur, wer bis zum Ende des Schuljahres am ZBA BL bleibt. Frühzeitig Austretende können sich einen Noten-Zwischenstand ausdrucken. Umgang bei Abweichungen von der Grundregel Notenzeugnis: Wenn die Minimalanzahl nicht erreicht ist und die erbrachten Noten nicht repräsentativ sind, erfolgt eine Absprache mit der Stellenleitung Lernende zum Zeugniseintrag. Verspäteter Eintritt: Im Zeugnis wird das Eintrittsdatum aufgeführt. Bei einem Wechsel des Profils während des ZBA BL oder bei vorzeitigem Austritt wird eine Schulbestätigung ausgestellt. Dispensationen Über den Eintrag von Dispensationen im Zeugnis entscheidet die Stellenleitung Lernende. Der Entscheid wird im Zeugnis vermerkt. Integratives Profil Grundregel In Fach Deutsch als Zweitsprache wird das Sprachniveau des Unterrichts (A2-C1) ausgewiesen und angegeben, ob der mündliche und schriftliche Lernstand im ausgewiesenen Semester erreicht/nicht erreicht ist. Im Fach Mathematik wird der Zyklus ausgewiesen und angegeben, ob der Lernstand in diesem Zyklus erreicht/nicht erreicht ist. Zusätzlich wird die Anzahl der besuchten Lektionen für alle Fächer angegeben. Ein Zeugnis erhält nur, wer bis zum Ende des Semesters am ZBA BL bleibt. Umgang bei Abweichungen von der Grundregel Wenn die erbrachten Leistungen in Deutsch als Zweitsprache und Mathematik nicht repräsentativ sind, erfolgt eine Absprache mit der Stellenleitung Lernende zum Zeugniseintrag. Verspäteter Eintritt: Im Zeugnis wird das Eintrittsdatum aufgeführt. Bei einem Wechsel des Profils während des ZBA BL oder bei vorzeitigem Austritt wird eine Schulbestätigung ausgestellt. Dispensationen Über den Eintrag von Dispensationen im Zeugnis entscheidet die Stellenleitung Lernende. Der Entscheid wird im Zeugnis vermerkt. (Integratives) Brückenpraktikum Grundregel Pro Semester Mind. Anzahl Wochenlektionen + 1 (vollzählende Noten) Ein Zeugnis erhält nur, wer bis am Ende des Semesters am ZBA BL bleibt. Umgang bei Abweichungen von der Grundregel Semesterzeugnis: Wenn die Minimalanzahl nicht erreicht ist und die erbrachten Noten nicht repräsentativ sind, erfolgt eine Absprache mit der Stellenleitung Lernende zum Zeugniseintrag. Verspäteter Eintritt: Im Zeugnis wird das Eintrittsdatum aufgeführt. Bei einem Wechsel des Profils während des ZBA BL oder bei vorzeitigem Austritt wird eine Schulbestätigung ausgestellt. Dispensationen Über den Eintrag von Dispensationen im Zeugnis entscheidet die Stellenleitung Lernende. Der Entscheid wird im Zeugnis vermerkt. Parkplätze Für Velos, Mofas und Motorräder gibt es einen Velounterstand neben dem Gebäude. Unmittelbar beim ZBA BL sind keine öffentlichen Parkplätze vorhanden. Öffentliche Parkmöglichkeiten stehen jedoch im Quartier zur Verfügung. Wir empfehlen die Anreise mit dem ÖV. Rauchen/Vapen Rauchen Neben dem Hauptgebäude steht eine Raucher-/Vape-Zone zur Verfügung. Auf dem restlichen Areal herrscht Rauchverbot. Rechte und Pflichten der Eltern Persönlichkeitsrechte Lehrkräfte, Schulpersonal und Schulbehörden sind verpflichtet, in den Lernenden die Mitmenschen und heranwachsenden Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu achten. Lernende, Lehrerinnen und Lehrer, sowie alle anderen Angestellten des ZBA BL, und ihre Familien, haben Anspruch auf Achtung der Privatsphäre. Die Schule geht grundsätzlich davon aus, es bei den Lernenden mit jungen Erwachsenen zu tun zu haben. Lehrpersonal, Leitung, Schulbehörden und die Eltern sind zur gegenseitigen Information verpflichtet. Information an die Eltern Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulbehörden sind verpflichtet, die Eltern und die Lernenden über wesentliche Schulangelegenheiten zu informieren. Sollten volljährige Lernende keine Information der Eltern wünschen, so ist dies dem Sekretariat und dem Kernteam schriftlich mitzuteilen. Information der Schule durch die Eltern Die Eltern sind verpflichtet, auffällige Vorkommnisse und Entwicklungen (auch in der Schule) rechtzeitig bekannt zu geben. Über Angelegenheiten, die für Lehrerschaft und Schulbehörden wichtig sind, namentlich über die Gesundheit der Lernenden und familiäre Verhältnisse, soweit sie für die Situation der Lernenden von Bedeutung sind, ist die Schule zu orientieren. Unterrichtsbesuch Die Eltern haben das Recht, nach Absprache mit dem Lehrer oder der Lehrerin den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen. Eltern und Elternorganisationen Eltern und Elternorganisationen können bei den Aufgaben der Schule beratend mitwirken. Eltern der Lernenden einer Klasse können der Leitung Anträge einreichen und die Durchführung von Elternabenden verlangen. Ein Elternabend muss durchgeführt werden, wenn mindestens ein Drittel der Eltern dies verlangt. Beschwerderecht Können Streitigkeiten nicht im Gespräch mit Fach- und Klassenlehrpersonen bereinigt werden, ist die Leitung erste Beschwerdeinstanz. Der weitere Beschwerdeweg erfolgt gemäss dem entsprechenden Rechtsweg der Schulen kvBL. Beschwerden gegen Zeugnisnoten sind gemäss Rechtsmittelbelehrung möglich, sofern sie im Gespräch mit der Lehrerschaft oder der Leitung nicht bereinigt werden können. Kosten Der Besuch eines Angebots des ZBA BL ist für die Lernenden im Kanton Basel-Landschaft unentgeltlich. Eltern oder Lernende tragen die Kosten für die persönlichen Lehrmittel und Schulmaterialien sowie für Lager, Schulreisen, Exkursionen, Eintritte für den obligatorisch erklärten Besuch von kulturellen Veranstaltungen u.Ä. Die Schule erhebt ein Materialgeld für von ihr abgegebene Schulmaterialien und Arbeitsunterlagen, welche in gewissen Bereichen die Anschaffung von persönlichen Lehrmitteln unnötig machen. Genauere Angaben über die Kosten und Beiträge (evtl. Stipendien) finden Sie auf dem Blatt Kostenaufstellung. Kinder- bzw. Ausbildungszulagen Die Schulbestätigung für die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen zur Einreichung an die Familienausgleichskassen wird in der ersten Schulwoche verteilt. Sie gilt rückwirkend. Rechte und Pflichten der Lernenden Rechte Die Lernenden haben das Recht, von der Lehrerschaft und von der Leitung in schulischen Sachfragen sowie in persönlichen Anliegen und Problemen angehört zu werden (Anhörrecht). Sie haben das Recht, Vorschläge zu machen und Beschwerden vorzubringen. Sie haben das Recht, über Entscheide, die sie persönlich betreffen, informiert zu werden. Sie haben Anspruch auf Begründung und Rechtsmittelbelehrung. Die Lernenden können ihr Mitspracherecht wie folgt wahrnehmen: im Konvent der Lernenden in der Klassenstunde durch die Klassensprecherin oder den Klassensprecher in der Konferenz der Klassensprecherinnen und Klassensprecher Die Mitsprache der Schülerschaft ist auf folgenden Gebieten ausgeschlossen: Notengebung, Promotion und Remotion Angelegenheiten, in denen die Privatsphäre einer Einzelperson tangiert wird Anstellung von Lehrpersonen, Mitgliedern der Leitung und weiteren Mitarbeitenden. Pflichten Mit Eintritt in die Schule anerkennen die Lernenden das Obligatorium des Unterrichts gemäss Lehrplan. Sie verpflichten sich zum regelmässigen Besuch des Unterrichts gemäss Stundenplan sowie der obligatorisch erklärten Schulveranstaltungen. Die Lernenden tragen nach ihren Fähigkeiten zur Erreichung der Lernziele bei. Sie fördern durch ihr Verhalten das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft. Sie beachten Anzeigen und Mitteilungen und befolgen die Anordnungen der Leitung, der Lehrerschaft und der Hauswarte. Wenn die Lernenden ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können Massnahmen bis hin zum Schulausschluss ergriffen werden. schulNetz (sN) Die Noten und Absenzen werden elektronisch in unserem schulNetz erfasst. Als Lernende haben Sie die Pflicht, sich regelmässig passwortgeschützt ins System einzuloggen, um sich zu informieren. Sie werden in der ersten Schulwoche genauer über die Möglichkeiten und die Handhabung instruiert. Im sN finden Sie die «allgemeine Schulinformationen» welche Ihnen Auskunft über Promotions-, Übertritts- und Rekursfragen sowie organisatorische Informationen liefert. Besuch von Freifächern und Freikursen Wer sich für ein Freifach oder einen Freikurs anmeldet, ist zum Besuch des betreffenden Freifaches oder Freikurses für ein ganzes Semester oder Schuljahr verpflichtet. Abmeldungen können nur beim Vorliegen von besonderen Gründen und auf schriftliches Gesuch hin von der Leitung bewilligt werden. Adressen Adressänderungen sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Lernende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, melden sowohl ihre eigene Wohnadresse als auch diejenige der Eltern, resp. der Erziehungsverantwortlichen. Austritt Beabsichtigen Sie aus der Schule auszutreten, so ist dies der Leitung zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich anzuzeigen. Schliessfächer Es stehen eine begrenzte Anzahl an Schliessfächern für Unterrichtsmaterial gegen ein Depot zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Sekretariat. Sozialberatung Informationen zur Sozialberatung finden Sie hier. Kontakt Turnhallen Im Hauptgebäude im 5. Untergeschoss befinden sich unsere beiden Turnhallen H6 und H7. Anfragen für Reservationen können über zba-raumverwaltung@kvbl.ch getätigt werden. Situationsplan ... |
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Brückenpraktikumsbetriebe Übersicht aller aktuellen Brückenpraktikumsbetriebe im Kombinierten Profil. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Profilseite. Kombiniertes Profil ... |
Anreise Anreise ZBA BL Kriegackerstrasse 30 4132 Muttenz +41 61 465 46 20 zba@kvbl.ch 1 ZBA BL 2 Cafeteria (Mensa Polyfeld) 3 Turnhalle ZBA 4 Sporthallen Kriegacker 5 Gymnasium Muttenz 6 BBZ BL Unmittelbar beim ZBA BL sind keine öffentlichen Parkplätze vorhanden. Öffentliche Parkmöglichkeiten stehen jedoch im Quartier zur Verfügung. Wir empfehlen die Anfahrt mit dem ÖV. Änderung der ÖV-Haltestelle ab dem 13.01.2025 Information zur Verschiebung der ÖV-Haltestelle während der Baustelle in der Kriegackerstrasse ab dem 13.01.2025 für ca. 16 Monate. ... |
AGB Nutzungsbedingungen Copyright Nachdruck, auch auszugsweise, und elektronische Wiedergabe nur mit schriftlicher Genehmigung der Schulen kvBL. Copyright © 2023 Schulen kvBL. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Rechte an den Elementen der Webseiten der Schulen kvBL gehören den Schulen kvBL, sofern nichts anderes erwähnt ist. Das Herunterladen oder Ausdrucken einzelner Seiten und/oder Inhalte der Webseiten ist gestattet, wenn weder Copyright-Vermerke noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Dadurch werden keinerlei Rechte übertragen. Die vollständige oder teilweise Reproduktion, Übermittlung, Änderung, Verknüpfung oder Benutzung der Webseite für öffentliche oder gewerbliche Zwecke bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Schulen kvBL. Haftung Nutzer dieser Webseite erkennen an, dass Inhalte dieser Webseite durch nicht-autorisierte Dritte unberechtigter Weise eingefügt oder verändert worden sein können. Die Schulen kvBL übernehmen keine Haftung für irgendwelche Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Webseite beim Benutzer oder Dritten entstehen können. Die Schulen kvBL übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Schulen kvBL, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Links auf externe Webseiten Mit der Aktivierung bestimmter Verknüpfungen (Links) auf der Webseite werden die Webseiten der Schulen kvBL unter Umständen verlassen. Die Schulen kvBL haben die mit der Webseite verknüpften Seiten keiner Überprüfung unterzogen und übernimmt für deren Inhalte sowie die dortigen Angebote keine Verantwortung. Das Herstellen von Verbindungen zu den verlinkten Webseiten erfolgt auf eigenes Risiko. Datenschutz Bei der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung personen- oder firmenbezogener Daten beachten die Schulen kvBL jederzeit die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Personendaten werden zur Abwicklung der Vertragsverhältnisse bzw. zu Marktforschungszwecken (Kundenzufriedenheit) erhoben und verwendet. Diese Daten werden Dritten nur insoweit weitergegeben, als dies zur ordnungsgemässen Abwicklung des Vertrages unbedingt erforderlich ist (z. B. bei Lehrverhältnissen, statistischen Erhebungen usw.). Zudem werden die Daten zweckmässig vor Zugriffen durch Unbefugte geschützt. Rechtswirksamkeit dieses Disclaimers/Haftungsausschlusses Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. August 2021 Mit dem Zugriff auf diese Webseite erkennen Sie die rechtlich bindende Wirkung der folgenden Nutzungsbedingungen und den Haftungsausschluss an. ... |
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Jobart | Firma | Adresse | Name | Telefon | |
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Fachfrau/-mann Betreuung - Kind | Kita Chliinä Chnopf | Hardstrasse 7 4455 Zunzgen | Katrin Holzer | 061 971 85 00 | kata.holzer@hotmail.com |
Fachfrau/-mann Betreuung - Kind | Kita Nonnenweg | Nonnenweg 60 4055 Basel | Arife Kasan | 061 506 44 33 | kita@nonnenweg.ch |
Kältemontage-Praktiker/in | KLIMATEC GmbH | Auf der Staffelen 6a 4460 Gelterkinden | Fabio Meier | 061 263 28 01 | info@klimatec.ch |
Anlagenführer/in | Le Patron Orior Menu AG | Rohrmattstrasse 1 4461 Böckten | Anja Kunz | 061 985 74 76 | anja.kunz@lepatron.ch |
Logistiker/in | Le Patron Orior Menu AG | Rohrmattstrasse 1 4461 Böckten | Anja Kunz | 061 985 74 76 | anja.kunz@lepatron.ch |
Sanitärinstallateur/in | Leonhardt Spenglerei AG | Allschwilerstrasse 35 4055 Basel | Tobias Sprecher | 061 301 14 15 | sprecher@leonhardt.ch |
Spengler/in | Leonhardt Spenglerei AG | Allschwilerstrasse 35 4055 Basel | Tobias Sprecher | 061 301 14 15 | sprecher@leonhardt.ch |
Gleisbauer/in | login Berufsbildung AG | Bahnhofstrasse 12 4600 Olten | Michèle Thüring | 058 852 51 80 | michele.thuering@login.org |
Detailhandelsfachfrau/-mann | Mobilcom ICT GmbH | Rosenstrasse 22 4410 Liestal | Marco Hodel | 061 921 17 65 | as@mobilcomliestal.ch |
ICT Fachfrau/-mann | Mobilcom ICT GmbH | Rosenstrasse 22 4410 Liestal | Marco Hodel | 061 921 17 65 | as@mobilcomliestal.ch |
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Area | Name | Funktion | Ort | Telefon | |
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Leitungsteam | Janine Freivogel | Leiterin Pädagogik | Muttenz | 061 465 46 20 | janine.freivogel@kvbl.ch |
Leitungsteam | Patrick Kaiser | Leiter Betrieb | Muttenz | 061 465 46 20 | patrick.kaiser@kvbl.ch |
Leitungsteam | Simeon Müller | Leiter ZBA BL | Muttenz | 061 465 46 20 | simeon.mueller@kvbl.ch |
Administration | Andreas Abbt | Applikationsverantwortlicher schulNetz | Muttenz | 061 465 46 20 | andreas.abbt@kvbl.ch |
Leitungsteam | Montserrat Rufer | Leiterin Praxis | Muttenz | 061 465 46 20 | montserrat.rufer@kvbl.ch |
Administration | Flavio Dioguardi | Projektleiter digitale Prozesse & Prozessentwicklung | Muttenz | 061 465 46 20 | flavio.dioguardi@kvbl.ch |
Bereich-Lernende | Claudia Fässler | Stellenleiterin Bereich Lernende | Muttenz | 061 465 46 20 | claudia.faessler@kvbl.ch |
Informatik | Noa Iselin | Informatiker | Muttenz | 061 465 46 24 | noa.iselin@kvbl.ch |
Informatik | Pavel Fankhauser | Informatiker | Muttenz | 061 465 46 24 | pavel.fankhauser@kvbl.ch |
Informatik | Tobias Zaugg | Informatiker | Muttenz | 061 465 46 24 | tobias.zaugg@kvbl.ch |
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